Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualgäste und Veranstaltungen

der Schaumburger Ritter Gastronomie GmbH, Burgstraße 2 – 4, 31737 Rinteln (im folgenden GmbH genannt)

1. Geltungsbereich 

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über mietweise Überlassung von Zimmern und Restaurant sowie Veranstaltungsräume der GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminare, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der GmbH. 

Grundsätzlich gelten mit der Bestätigung die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (GmbH). 

2. Vertragsabschluss 

Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt wird/werden. 

Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind der Gast und der Schaumburger Ritter Gastronomie GmbH. 

Erfolgt die Buchung nicht durch den Gast, sondern durch einen Dritten, haftet dieser als Besteller für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner. 

Der Besteller ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren relevanten Informationen an den Gast weiterzuleiten. 

3. Optionen 

Optionen werden in der Regel nur bis zum vereinbarten Optionstermin aufrechterhalten, die GmbH behält sich vor, nach Ablauf dieser Zeit die Zimmer oder andere Räumlichkeiten ohne Information anderweitig zu vergeben. Die feste Reservierung einer Option wird nur schriftlich akzeptiert. 

4. Stornierungen, Stornogebühren, Nichtanreisen 

Reservierungen von Zimmern können Sie bis zu 24 Stunden vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren (Gruppenbuchungen und Messezeiten ausgenommen). Bei Nichtanreise oder späterer Stornierung behalten wir uns vor, Ihnen 80 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. 

Stornierungen von fest gebuchten Terminen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder 

Events erfordern einer gesonderten Stornierungsfrist. Leistungen eines Arrangements, welche nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht rückerstattet. 

5. Kurzfristige Anreisen ohne Vorreservierung 

Wurde keine Vorreservierung in schriftlicher Form getätigt, so darf die GmbH bzw. deren Mitarbeiter zur Sicherung von dem einmietenden Gast eine Kreditkarte verlangen und die Daten in sicherer Verwahrung speichern. 

Hat der kurzfristig einmietende Gast solch eine Möglichkeit nicht, so darf die GmbH bzw. deren Mitarbeiter die Vorlage eines Personalausweises zur Datenaufnahme verlangen. 

6. An- und Abreise, Leistungen 

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Bei einer Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe, nach 18:00 Uhr der ganze Zimmerpreis zu zahlen. 

Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung jedoch zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Einem Verbleiben des Gastes im Zimmer über den gebuchten Zeitraum bzw. die oben angegebenen Zeiten hinaus wird bereits jetzt widersprochen, es sei denn, es existiert eine entsprechende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. 

Die vereinbarten Preise erhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Mehrwertsteuer nach Abschluss des Vertrages geht zu Lasten des Gastes oder Auftraggebers. 

7. Verlust Zimmerschlüssel 

Geht der Zimmerschlüssel verloren, so erlauben wir uns für das nachmachen des Schlüssels eine Pauschale von € 50,00 zu verlangen. 

9. Veranstaltungen 

Von den Veranstalter gebuchten Veranstaltungsräumen stehen dem Gast nur zu den vereinbarten Zeiten zu. Soweit eine Nutzung darüber hinaus erfolgen soll, bedarf es einer Vereinbarung mit der GmbH. 

Haben beide Parteien vereinbart, dass ein gemeinsames Essen der Teilnehmer der Veranstaltung im Restaurant/Ritterstube/Saal stattfinden soll, so hat der Veranstalter 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung der GmbH die genaue Teilnehmerzahl verbindlich und schriftlich mitzuteilen. 

Vermittelt die GmbH für den Veranstalter und in dessen Auftrag Fremdleistungen Dritter in technischer, dekorativer, gastronomischer oder sonstiger Art, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäße Rückgabe zu sorgen. 

10. Nachtpauschale 

Bei Veranstaltungen unter 50 Personen ist es gestattet, bis max. 01:00 Uhr und bei Veranstaltungen über 50 Personen bis 03:00 Uhr zu Feiern. 

Dem Auftragnehmer hat man im Vorfeld über die Anfangs- und Endzeiten zu informieren. 

Ab 24:00 Uhr berechnen wir eine Nachtpauschale von € 150,00 pro angefangene Stunde. 

11. Zahlung 

Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung wird, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Abreise. Wird die Rechnungslegung schriftlich vereinbart, so hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Veranstaltungen, mit einem Umsatz von 4000€ und mehr, eine Anzahlung in Höhe von 50% verlangen. 

Die erstellten Rechnungen werden in lokaler Währung, d.h. ausschließlich in EURO bezahlt 

Für säumige Schuldner haben wir wenig Verständnis. Sie verursachen hohen Verwaltungsaufwand sowie Kapitalkosten. Dies ist nicht in unserer Kalkulation enthalten. Deshalb gilt: Bei Zahlungsverzug werden Bankgebühren, Mahnkosten (€ 6,00 je Mahnung) sowie Verzugszinsen (14,5% p.a.) in Rechnung gestellt. 

12. Haustiere 

Mit Rücksicht auf Tierhaar-Allergiker bitten wir Sie, eine eigene Decke/Körbchen für Ihr Haustier mitzubringen. 

Für Haustiere berechnen wir EUR 12,50/Tag (ohne Futter). 

Haustiere sind nicht in allen Zimmerkategorien gestattet. Bitte erkundigen Sie sich vorher, wo Haustiere erlaubt sind. 

13. Weckaufträge 

Der Schaumburger Ritter wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt durch technische Einrichtungen oder den vorhergesehenen Personen auszuführen. 

Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen. 

14. Restaurant 

Unser Restaurant verfügt über eine ausgezeichnete Küche. Das ist der Anspruch den Sie an uns stellen. Damit wir den Wünschen all unserer Gäste gerecht werden können sind uns Stornierungen bis zu 24 Stunden vor Ihrer Reservierung bekannt zu geben. Ansonsten behalten wir uns vor Stornogebühren zu berechnen, sollten wir nicht in der Lage sein, den Tisch anderweitig zu vergeben. 

15. Mitbringen von Speisen und Getränken 

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu einer Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung der GmbH zulässig. In diesen Fällen muss nach den gesetzlichen Regelungen z.B. HACCP vorgegangen werden, der GmbH steht ein gesondert zu regelnder Betrag zur Deckung der Gemeinkosten zu. 

Werden zu einer Veranstaltung Kuchen, Wein etc. mitgebracht, so muss dies mit dem Servicepersonal der GmbH vorab besprochen sein. Korkgeld beläuft sich auf 

Ca. 10,00 €/Flasche oder mehr, Gedeckpreise auf 3,00 € pro Person. 

16. Rücktritt des Hotels 

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen nach den vertraglich gebuchten Zimmern und/oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

Die GmbH ist ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten sofern eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird. 

Ferner ist die GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 

  • • Höhere Gewalt 
  • • Unzulässige Überlassung von Zimmern/Veranstaltungsräumen an Dritte ohne Zustimmung der GmbH 
  • • Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden 

17. Haftung für eingebrachte Sachen 

Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen der Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelnen vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 

18. Rechnungsstellung 

Sollte nach Erstellung und Versand der abschließenden Rechnung eine Korrektur oder Ergänzung aus Gründen gewünscht sein, die das Hotel nicht zu vertreten hat, so behalten wir uns das Recht vor, etwaige Bearbeitungsgebühren mit je € 25,00 pro neu ausgestellter Rechnung zu berechnen. 

19. Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

Die Geschäftsbedingungen liegen in der GmbH auf zur Einsicht für Jedermann. Wird ein mündlicher Vertrag mit der GmbH abgeschlossen, kann sich der Gast oder Veranstaltung diese AGB geben lassen. 

Die AGB stehen auf der Internetseite: www.schaumburger-ritter.com zur Ansicht. Werden die AGB in schriftlicher Form verlangt, so händigen wir diese gerne aus. 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Mitreisende. 

Es gilt das deutsche Recht.